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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0061 2000/13/0060Rechtssatz
Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen einer Schätzung (Hinweis E 20. Jänner 2000, 95/15/0015, 0019; E 28. November 2001, 96/13/0210). Seine Bemessung durch eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Größe der Organisation der Beschwerdeführerin (der Abgabepflichtigen) gerät mit der Lebenserfahrung nicht in Widerspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130050.X01Im RIS seit
26.03.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013