RS Vwgh 2004/2/25 2000/13/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0061 2000/13/0060

Rechtssatz

Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen einer Schätzung (Hinweis E 20. Jänner 2000, 95/15/0015, 0019; E 28. November 2001, 96/13/0210). Seine Bemessung durch eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Größe der Organisation der Beschwerdeführerin (der Abgabepflichtigen) gerät mit der Lebenserfahrung nicht in Widerspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130050.X01

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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