RS Vwgh 2004/2/25 2003/04/0148

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

WTBG 1999 §12 Abs2;
WTBG 1999 §7 Abs2;
WTBG 1999 §8 Abs1 Z5;
WTBG 1999 §85 Abs2;
WTBG 1999 §85 Abs5;

Rechtssatz

Einen Berufssitz im Sinn des WTBG können nur Berufsberechtigte haben. Dies ergibt sich schon aus der Definition des § 12 Abs. 2 WTBG, wonach unter einem Berufssitz eine feste Einrichtung zu verstehen ist, welche durch ihre personelle, sachliche und funktionelle Ausstattung die Erfüllung der an einen Berufsberechtigten gestellten fachlichen Anforderungen gewährleistet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003040148.X01

Im RIS seit

22.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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