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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs14 idF 1990/281;Rechtssatz
Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sind in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen des Arbeitgebers auch dann den Arbeitsleistungen gegenüberzustellen, wenn den Leistungen des Arbeitgebers eine soziale Komponente innewohnt. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen solche (in Geld zu veranschlagende) Arbeitgeberleistungen einen tauschähnlichen Umsatz (Hinweis E 19. Jänner 1984, 82/15/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130102.X03Im RIS seit
26.03.2004Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013