Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18;Rechtssatz
Auf das Vorliegen einer allfälligen die "Umsatzsteuerfreiheit" zusagenden Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen konnte sich die Behörde schon auf Grund des von ihr zu beachtenden Legalitätsprinzips (Art. 18 B-VG) nicht stützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130102.X05Im RIS seit
26.03.2004Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013