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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §131 Abs1;Rechtssatz
Wenn die Beschwerdeführerin der belangten Behörde vorwirft, das Vorliegen eines Bedarfes auf Grund von Sterbefall- sowie Bevölkerungszunahmeprognosen beurteilt zu haben, so übersieht sie, dass nach dem Wortlaut des § 131 Abs. 1 GewO 1994 vom "gegenwärtigen und dem zu erwartenden" Bedarf auszugehen ist und die Bedarfsprüfung daher zur Feststellung der objektiven Gegebenheiten im Sinne der im vorliegenden E zitierten Rechtsprechung auch Prognosen einschließen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040015.X05Im RIS seit
31.03.2004