RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0015

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §131 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Beschwerdeführerin der belangten Behörde vorwirft, das Vorliegen eines Bedarfes auf Grund von Sterbefall- sowie Bevölkerungszunahmeprognosen beurteilt zu haben, so übersieht sie, dass nach dem Wortlaut des § 131 Abs. 1 GewO 1994 vom "gegenwärtigen und dem zu erwartenden" Bedarf auszugehen ist und die Bedarfsprüfung daher zur Feststellung der objektiven Gegebenheiten im Sinne der im vorliegenden E zitierten Rechtsprechung auch Prognosen einschließen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040015.X05

Im RIS seit

31.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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