RS Vfgh 2007/6/27 G21/07, V20/07

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Veröffentlicht am 27.06.2007
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Index

55 Wirtschaftslenkung
55/01 Wirtschaftslenkung

Norm

B-VG Art18 Abs1 und Abs2
B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz lita
B-VG Art140 Abs5 / Fristsetzung
Betriebsprämie-Verordnung (BP-VO), BGBl II 336/2004
MOG 1985 §99 Abs1 Z6

Leitsatz

Aufhebung einer marktordnungsrechtlichen Bestimmung überflächenbezogene Beihilfen wegen das Determinierungsgebot verletzenderVerweisung auf das gesamte gemeinschaftsrechtlicheMarktordnungsrecht; Aufhebung der darauf gestütztenBetriebsprämie-Verordnung zur Gänze wegen Wegfalls der gesetzlichenGrundlage

Rechtssatz

Aufhebung der Wortfolge "flächenbezogenen oder" in §99 Abs1 Z6 MOG 1985, BGBl 210/1985 idF BGBl I 108/2001; siehe auch VfSlg 17735/2005 und E v 11.10.06, G50/06 ua.

Keine Fristsetzung, da der Gesetzgeber die in den oben zitierten Vorerkenntnissen gesetzte Frist bis dato ungenutzt verstreichen ließ.

Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die einheitliche Betriebsprämie (Betriebsprämie-Verordnung), BGBl II 336/2004, zur Gänze aufgrund Wegfalls der gesetzlichen Grundlage infolge deren Aufhebung.

Zwar wäre die Zurückweisung der Berufung durch die belangte Behörde jedenfalls auf Grund der Gesetzwidrigkeit der im Prüfungsbeschluss genannten Wortfolge des §17 Abs2 der Betriebsprämie-Verordnung nicht (mehr) gesetzlich gedeckt, doch ist nicht erkennbar, dass die Aufhebung der ganzen Verordnung "offensichtlich den rechtlichen Interessen des Beschwerdeführers zuwiderläuft", was bereits der Umstand, dass sich die Beschwerdeführer dazu nicht geäußert haben, belegt.

Anlassfall E v 28.06.07, B1934/06, Quasi-Anlassfälle B2073/06 und B539/07, beide E v 24.09.07: Aufhebung der angefochtenen Bescheide.

Entscheidungstexte

  • G 21/07,V 20/07
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.06.2007 G 21/07,V 20/07

Schlagworte

Determinierungsgebot, Verweisung, EU-Recht, Marktordnung,Wirtschaftslenkung, Milchwirtschaft, VfGH / Fristsetzung, VfGH /Aufhebung Wirkung, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / Anlaßverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:G21.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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