RS Vwgh 2004/2/25 2003/13/0147

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss derjenige, der zu einer Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungenauigkeit ihres Ergebnisses hinnehmen (Hinweis E 19. März 2002, 98/14/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130147.X02

Im RIS seit

18.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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