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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallg;Rechtssatz
Zwar ist bei der Frage, ob jemand in Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs gemeinschaftsrechtlich zu ihm in einem Verwaltungsstrafverfahren angelasteten Tätigkeiten berechtigt gewesen ist, zu prüfen, ob die Tragweite der Erfordernisse der Gewerbeberechtigung als solche mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Hinweis E vom 4.9.2002, Zl. 2000/04/0066). Der EG-Vertrag schützt den freien Dienstleistungsverkehr jedoch nur insoweit, als ein Element der Grenzüberschreitung hinzukommt (Hinweis auf das E vom 24.6.1998, Zl. 98/04/0092, und in diesem Sinne auch vom 15.10.2003, Zl. 2002/12/0064).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040069.X02Im RIS seit
31.03.2004Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011