RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0069

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

E000 EU- Recht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

EURallg;
GewO 1994 §1 Abs4 Satz2;
GewO 1994 §127 Z18;
GewO 1994 §249;
GewO 1994 §254;
GewO 1994 §366 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Zwar ist bei der Frage, ob jemand in Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs gemeinschaftsrechtlich zu ihm in einem Verwaltungsstrafverfahren angelasteten Tätigkeiten berechtigt gewesen ist, zu prüfen, ob die Tragweite der Erfordernisse der Gewerbeberechtigung als solche mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Hinweis E vom 4.9.2002, Zl. 2000/04/0066). Der EG-Vertrag schützt den freien Dienstleistungsverkehr jedoch nur insoweit, als ein Element der Grenzüberschreitung hinzukommt (Hinweis auf das E vom 24.6.1998, Zl. 98/04/0092, und in diesem Sinne auch vom 15.10.2003, Zl. 2002/12/0064).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040069.X02

Im RIS seit

31.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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