RS Vwgh 2004/2/25 2000/13/0092

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Das Unterbleiben einer auch wirksam beantragten mündlichen Berufungsverhandlung stellt nach ständiger Rechtsprechung einen Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides nur dann zu führen hat, wenn die Behörde bei Vermeidung dieses Mangels zu einem anderen Bescheid hätte gelangen können, welche Möglichkeit der Beschwerdeführer vor dem Verwaltungsgerichtshof nachvollziehbar darzustellen hat (Hinweis E 30. April 2003, 98/13/0071, und 30. Jänner 2001, 96/14/0056).

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130092.X01

Im RIS seit

17.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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