RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
MinroG 1999 §128 idF 2002/I/021;
MinroG 1999 §130 idF 2002/I/021;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0205 E 25. Februar 2004 RS 1

Stammrechtssatz

§ 130 zweiter und dritter Satz MinroG trifft eine § 13 Abs. 3 AVG vergleichbare Bestimmung. Sind die vorzulegenden Unterlagen mangelhaft und wird einem Verbesserungsauftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit nicht Rechnung getragen, so ist die Anzeige gemäß § 130 MinroG zurückzuweisen (vgl. das E vom 25. Februar 2004, Zl. 2002/04/0204). Die Zurückweisung der Anzeige setzt jedoch voraus, dass vor Erlassung der bescheidmäßigen Zurückweisung ein Verbesserungsauftrag gemäß § 130 zweiter Satz MinroG ergangen ist. Der von der belangten Behörde erkannte inhaltliche Mangel konnte daher im Lichte des § 130 zweiter und dritter Satz MinroG nicht ohne Weiteres zur Zurückweisung führen (vgl. zu § 13 Abs. 3 AVG etwa das E vom 24. September 2003, Zl. 2003/11/0003).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040206.X01

Im RIS seit

31.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten