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L2 DienstrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags eines pensionierten Landeslehrersauf Aufhebung von Bestimmungen in der Satzung der Oö Lehrer-Kranken-und Unfallfürsorge bezüglich des Erlöschens des Anspruchs auf eineVersehrtenrente mangels Legitimation; Erwirkung einesFeststellungsbescheides zumutbarRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags eines pensionierten Landeslehrers auf Aufhebung von Bestimmungen in Punkt 129 der Satzung der Oö Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge.
Meint der Antragsteller, er habe - entgegen dem Wortlaut der Verordnung - sowohl von Gesetzes als auch von Verfassungs wegen (unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgrundsatzes) nach wie vor - ungeachtet seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß §13a LDG (Vorruhestandsmodell) - einen Anspruch auf (die seinerzeit bescheidmäßig zugesprochene) Versehrtenrente, so wäre darüber von der zuständigen Behörde mit einem Feststellungsbescheid zu entscheiden, weil ein rechtliches Interesse des Antragstellers an einer solchen Feststellung gegeben ist. Erfolgsaussichten in der Sache selbst nicht relevant.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Lehrer, Landeslehrer, Ruhestandsversetzung,Unfallversicherung, FeststellungsbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:V13.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009