Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §18 Abs2;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass eine unerlaubte Arbeitskräfteüberlassung von LKW-Fahrern durch ausländische Unternehmer keine gravierende Beeinträchtigung des inländischen Arbeitsmarktes darstelle und das Kriterium "unbedeutende Folgen" im Sinne des § 21 Abs. 1 erster Satz VStG daher erfüllt sei. Dafür können auch weder die Kurzfristigkeit der Arbeitsleistung noch die Bestimmung des § 18 Abs. 2 AuslBG ins Treffen geführt werden, weil für derartige Arbeitsleistungen ihrer Art nach inländische Arbeitskräfte herangezogen werden. Das öffentliche Interesse an einer Unterbindung der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern ist jedenfalls hoch einzuschätzen (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band II, zweite Auflage 2000, Seite 398, E 62 wiedergegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002090028.X02Im RIS seit
26.03.2004