RS Vwgh 2004/2/26 2003/07/0009

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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L37297 Wasserabgabe Tirol
L69307 Wasserversorgung Tirol
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs2;
WRG 1959 §36 Abs1;

Rechtssatz

Als relevante Vergleichszahlen für das Vorliegen einer Gefährdung in wirtschaftlicher Hinsicht iSd § 2 Abs 2 WasserleitungsO St. Johann/Tirol 1972 sind nicht nur die Daten eines Abschnittes der Versorgungsanlage, sondern die Daten der Gesamtanlage heranzuziehen, weil die WasserleitungsO St. Johann/Tirol 1972 eindeutig darauf ("Bestand der Gemeindeanlage") und nicht auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Abschnitte abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070009.X03

Im RIS seit

17.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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