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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131Rechtssatz
Nach § 209a Abs. 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Dabei ist unter Verjährung auch die fünfzehnjährige "absolute" Verjährung (§ 209 Abs. 3 BAO) zu verstehen. Dies ermöglicht zB meritorische Berufungserledigungen, wenn der angefochtene (erstinstanzliche) Bescheid wenige Tage vor Ablauf der absoluten Verjährungsfrist ergangen ist (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz 5 zu § 209a, Stoll II 2210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X02Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012