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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0016Rechtssatz
Bei § 9 KommStG idF BGBl. Nr. 819/1993 handelt es sich um eine auf einfache Handhabung Bedacht nehmende typisierende Regelung für Unternehmen geringen Umfanges, die im Rahmen einer Objektsteuer, die an den Begriff der Betriebsstätte anknüpft und der Abgeltung von Gemeindelasten dient, sachlich gerechtfertigt ist (Hinweis E 28. März 2001, 96/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150015.X04Im RIS seit
30.03.2004Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015