RS Vwgh 2004/2/26 2000/15/0015

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
KommStG 1993 §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/15/0016

Rechtssatz

Bei § 9 KommStG idF BGBl. Nr. 819/1993 handelt es sich um eine auf einfache Handhabung Bedacht nehmende typisierende Regelung für Unternehmen geringen Umfanges, die im Rahmen einer Objektsteuer, die an den Begriff der Betriebsstätte anknüpft und der Abgeltung von Gemeindelasten dient, sachlich gerechtfertigt ist (Hinweis E 28. März 2001, 96/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150015.X04

Im RIS seit

30.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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