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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/21/0343 E 11. Oktober 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0340 E 26. Jänner 2001 RS 4Stammrechtssatz
Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs. 1 VwGG), so ist der Verwaltungsgerichtshof an einen Antrag des Beschwerdeführers auf Einräumung einer mündlichen Verhandlung jedenfalls dann nicht gebunden (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 1997, Zl. 97/19/0981, mwN), wenn dem Art. 6 Abs. 1 MRK nicht entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004210027.X03Im RIS seit
17.03.2004