RS Vwgh 2004/2/26 2002/16/0054

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §126;
FinStrG §157;

Rechtssatz

Der Berufungssenat ist nur dann in der Lage, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein im § 126 FinStrG genanntes Hindernis vorliegt, wenn über eine bloße Behauptung hinaus auch eine Bescheinigung gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002160054.X02

Im RIS seit

09.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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