Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §198;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2001/16/0044 B 26. April 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0355 E 4. Dezember 2003 RS 2(hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Ob ein Abgabenpflichtiger durch den Grad der Aufschlüsselung eines Abgabenbescheides in seinen Rechten verletzt sein kann, hängt davon ab, inwieweit der Abgabenpflichtige im Stande ist, die Richtigkeit des Abgabenbescheides zu prüfen und allenfalls im erforderlichen Umfang zu bekämpfen. Nur wenn eine abstrakte Rechtsverletzungsmöglichkeit bejaht werden kann, ist in einem weiteren Schritt zu untersuchen, inwieweit der Abgabenbescheid konkreten Bestimmungen des formellen und materiellen Rechts widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003160366.X01Im RIS seit
09.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012