Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131Rechtssatz
Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben iSd § 207 Abs. 2 BAO ist nach § 33 FinStrG zu beurteilen. Wenn bis zur Erlassung des angefochtenen Abgabenbescheides eine das Vorliegen der Abgabenhinterziehung aussprechende Entscheidung der Strafbehörde nicht bereits vorliegt, hat die Abgabenbehörde die Hinterziehung als Vorfrage zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat diesfalls die maßgeblichen Hinterziehungskriterien des Straftatbestandes nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X03Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012