RS Vwgh 2004/2/26 99/15/0127

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
BAO §207 Abs2;
FinStrG §33;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0131

Rechtssatz

Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben iSd § 207 Abs. 2 BAO ist nach § 33 FinStrG zu beurteilen. Wenn bis zur Erlassung des angefochtenen Abgabenbescheides eine das Vorliegen der Abgabenhinterziehung aussprechende Entscheidung der Strafbehörde nicht bereits vorliegt, hat die Abgabenbehörde die Hinterziehung als Vorfrage zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat diesfalls die maßgeblichen Hinterziehungskriterien des Straftatbestandes nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999150127.X03

Im RIS seit

12.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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