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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2001/16/0044 B 26. April 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003Rechtssatz
Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Diese Schätzungsmethode geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden. Werden die Einnahmen global - etwa kalkulatorisch - geschätzt, so darf kein zusätzlicher Sicherheitszuschlag verhängt werden (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar2, Rz 18 zu § 184 BAO, mit angeführter Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003160366.X02Im RIS seit
09.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012