RS Vwgh 2004/2/26 2003/16/0366

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
LAO Wr 1962 §145 Abs1;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2001/16/0044 B 26. April 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003

Rechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Diese Schätzungsmethode geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden. Werden die Einnahmen global - etwa kalkulatorisch - geschätzt, so darf kein zusätzlicher Sicherheitszuschlag verhängt werden (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar2, Rz 18 zu § 184 BAO, mit angeführter Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160366.X02

Im RIS seit

09.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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