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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §124;Rechtssatz
Es steht dem Masseverwalter hinsichtlich der Sollbesteuerung kein Wahlrecht zu, weil für handels- und steuerrechtliche Zwecke zu beachten ist, dass der Gemeinschuldner durch die Konkurseröffnung die Kaufmannseigenschaft nicht verliert, sodass die Buchführungspflicht gemäß § 189 HGB bzw. § 124 BAO weiter besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150129.X01Im RIS seit
30.04.2004