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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Gesellschafter-Geschäftsführer noch in zwei weiteren Unternehmen leitend tätig ist, ist für die Einstufung einer Tätigkeit des Geschäftsführers unter die Bestimmung des § 22 Abs. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht ausschlaggebend ist (Hinweis E 25. April 2002, 2001/15/0067).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150192.X01Im RIS seit
23.03.2004