RS Vwgh 2004/2/26 2002/16/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §126;
FinStrG §157;

Rechtssatz

Ein erst nach der Beschlussfassung des Senates eingelangtes Entschuldigungsschreiben kann nicht die rechtliche Wirkung haben, nachträglich die getroffene Entscheidung des zusammen getretenen Kollegialorganes rechtswidrig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002160054.X01

Im RIS seit

09.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten