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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §126;Rechtssatz
Ein erst nach der Beschlussfassung des Senates eingelangtes Entschuldigungsschreiben kann nicht die rechtliche Wirkung haben, nachträglich die getroffene Entscheidung des zusammen getretenen Kollegialorganes rechtswidrig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002160054.X01Im RIS seit
09.04.2004Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013