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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs. 2 JN ist auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung nicht anzuwenden. In diesen Fällen entspricht der Streitwert dem Geldbetrag, der dem Anspruch zu Grunde liegt (Hinweis E 15. März 2001, 2000/16/0755).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003160125.X01Im RIS seit
30.03.2004