RS Vwgh 2004/2/26 2003/16/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
JN §56 Abs2;

Rechtssatz

Die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs. 2 JN ist auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung nicht anzuwenden. In diesen Fällen entspricht der Streitwert dem Geldbetrag, der dem Anspruch zu Grunde liegt (Hinweis E 15. März 2001, 2000/16/0755).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160125.X01

Im RIS seit

30.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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