RS Vwgh 2004/2/26 2003/07/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Parteienerklärungen sind im Zweifel so auszulegen, daß die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtschutz gebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070155.X03

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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