RS Vwgh 2004/2/26 2003/16/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/16/0021 E 18. April 1990 RS 4 (hier GGG zu vollziehen)

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die das GGG und das GEG vollziehenden Justizverwaltungsorgane an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160125.X03

Im RIS seit

30.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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