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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ÄrzteG 1998 §211 Abs2 Z3;Rechtssatz
Der VwGH hegt - ebenso wie der VfGH - aus Anlass des Beschwerdefalles (der Bf erwarb die österreichische Staatsbürgerschaft erst nach Inkrafttreten des ÄrzteG 1998) auch keine Bedenken dahingehend, dass die Umschreibung der durch § 211 ÄrzteG 1998 begünstigten Personen dem aus dem Gleichheitsgebot erfließenden Sachlichkeitsgebot widerspräche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003110253.X05Im RIS seit
31.03.2004Zuletzt aktualisiert am
03.10.2016