RS Vwgh 2004/2/27 2003/11/0253

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Veröffentlicht am 27.02.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §211 Abs2 Z3;
ÄrzteG 1998 §211;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hegt - ebenso wie der VfGH - aus Anlass des Beschwerdefalles (der Bf erwarb die österreichische Staatsbürgerschaft erst nach Inkrafttreten des ÄrzteG 1998) auch keine Bedenken dahingehend, dass die Umschreibung der durch § 211 ÄrzteG 1998 begünstigten Personen dem aus dem Gleichheitsgebot erfließenden Sachlichkeitsgebot widerspräche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003110253.X05

Im RIS seit

31.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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