RS Vwgh 2004/2/27 2001/11/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2004
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
SHG Stmk 1977 §8 Abs3;
SHG Tir 1973 §4;
SHV Tir 1974 §4 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/11/0209 E 9. November 1999 RS 1 (Hier: Dies gilt auch für Tir SHG 1973.)

Stammrechtssatz

Die besonderen - eine Richtsatzüberschreitung erforderlich machenden - Verhältnisse hat der Hilfesuchende der Behörde gegenüber glaubhaft zu machen, sofern sie ihr nicht bereits hinlänglich bekannt sind oder sein müssen (Hinweis E 26.4.1988, 88/11/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001110110.X01

Im RIS seit

31.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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