RS Vwgh 2004/3/10 AW 2004/07/0012

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Veröffentlicht am 10.03.2004
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L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Burgenland
L82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §77 Abs3;
AWG Bgld 1993 §29;
AWG Bgld 1993 §30;
AWG Bgld 1993 §69 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Bgld. AWG - Der Beschwerdeführerin wurde als Betreiberin einer näher bezeichneten Kompostieranlage Maßnahmen zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen. Zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstünden, sind nicht hervorgekommen. Die beschwerdeführende Partei zeigte jedoch mit ihren im Beschluss näher dargestellten Ausführungen einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG auf.

Schlagworte

Zwingende öffentliche InteressenUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004070012.A01

Im RIS seit

04.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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