Index
L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG 2002 §77 Abs3;Rechtssatz
Stattgebung - Auftrag zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Bgld. AWG - Der Beschwerdeführerin wurde als Betreiberin einer näher bezeichneten Kompostieranlage Maßnahmen zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen. Zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstünden, sind nicht hervorgekommen. Die beschwerdeführende Partei zeigte jedoch mit ihren im Beschluss näher dargestellten Ausführungen einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG auf.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004070012.A01Im RIS seit
04.06.2004Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015