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21/01 HandelsrechtNorm
ApG 1907 §12;Rechtssatz
Soweit Kommanditisten einer apothekenführenden KG als pharmazeutische Fachkräfte auch Arbeitsleistungen erbringen, treten diese auf Grund von § 12 Apothekengesetz typischerweise zwar gerade nicht als selbständige Erwerbstätigkeit in Erscheinung. Sie beruhen vielmehr entweder auf besonderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, einem freien Dienstvertrag oder einem Arbeitsvertrag (Hinweis Jabornegg, HGB, § 164 Rz 11).
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080170.X02Im RIS seit
03.05.2004Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008