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L37162 Kanalabgabe KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Voraussetzung der Gewährleistung einer sonstigen schadlosen Verbringung der Abwässer gemäß § 5 Abs 1 lit a Krnt GdKanalisationsG muss (spätestens) zum Zeitpunkt des abschließenden Bescheides auf Gemeindeebene gegeben sein. Dass eine Sickergrube nicht die schadlose Verbringung der Abwässer gewährleistet, ist nicht fraglich (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1997, Zlen. 96/05/0286 bis 0288).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002051199.X02Im RIS seit
05.05.2004