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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein relevantes Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers konnte die Behörde im Hinblick darauf, dass über viele Jahre Geschäftsführerbezüge in gleich bleibender Höhe gezahlt wurden, die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Gesellschaft ein Absinken des Bezuges nicht erwarten ließ, und ein Mindest-Fixbezug vereinbart war, ausschließen (Hinweis E 30. Oktober 2003, 2003/15/0072). Zur Abrundung des Bildes betreffend das Fehlen des Unternehmerrisikos konnte die Behörde auch darauf Bedacht nehmen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die angefallenen Reiseaufwendungen ersetzt erhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004150035.X01Im RIS seit
15.04.2004