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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die Eingliederung des Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus konnte die Behörde aus der auf Dauer angelegten Leistungserbringung ableiten, wobei es auf eine mangelnde Bindung des Geschäftsführers etwa an Arbeitszeit oder eine Ortsgebundenheit nicht ankommt (Hinweis E 18. September 2003, 2001/15/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150208.X01Im RIS seit
07.04.2004