RS VwGH Erkenntnis 2004/03/18 2000/15/0078

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Veröffentlicht am 18.03.2004
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Rechtssatz

Die Vereinbarung einer Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden innerhalb eines organisatorisch vorgegebenen Zeitrahmens spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis (Hinweis E 2. Juli 2002, 2000/14/0148).

Im RIS seit
14.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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