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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994L0055 Gefahrguttransport-RL idF 31999L0047;Rechtssatz
Der Spruchpunkt b) des im Instanzenzug bestätigten erstinstanzlichen Straferkenntnisses betreffend die nicht gegebene Zulässigkeit der Verwendung der Verpackung als Versandstück im Sinne des "Anhanges 5 ADR" ist nicht ausreichend konkretisiert, geht doch aus dem generellen Verweis in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des Anhanges 5 ADR nicht hervor, welcher Vorschrift in diesem Anhang im vorliegenden Fall nicht entsprochen wurde.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001030440.X05Im RIS seit
27.04.2004