RS Vwgh 2004/3/18 2000/15/0079

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Veröffentlicht am 18.03.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Dass die Vertragspartner ausdrücklich einen "freien Dienstvertrag" begründeten, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs 2 EStG 1988 sprach.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150079.X02

Im RIS seit

14.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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