RS Vwgh 2004/3/23 2002/11/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2004
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/11/0187

Rechtssatz

Bei der Wertung nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 ist nicht nur das nach Verwirklichung der in § 7 Abs. 3 FSG 1997 angeführten Tatsachen gesetzte Verhalten zu berücksichtigen, sondern es ist das gesamte Verhalten des Bf, sogar wenn es schon länger zurückliegt (Hinweis E 28.10.2003, 2001/11/0299), zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002110135.X02

Im RIS seit

02.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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