RS Vwgh 2004/3/23 2003/01/0092

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Veröffentlicht am 23.03.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der aus dem Kosovo stammende Asylwerber ist mit einer in Belgrad geborenen Frau verheiratet, was er bereits bei seiner ersten Einvernahme als "Problem" dargestellt hat. Das Bundesasylamt hätte daher auf diesen Umstand Bedacht nehmen und Ermittlungen dahingehend pflegen müssen, welche Behandlung in Belgrad geborene Personen bzw. deren Ehegatten im Kosovo zu erwarten haben (Hinweis: zu einer ähnlichen Problematik E 17.9.2002, Zl. 2001/01/0003; Zl. 2001/01/0262). Dass der Asylwerber nichts vorgebracht hat, was auf in der Vergangenheit liegende Übergriffe maßgeblicher Intensität hinwies, ist nicht von Belang, weil es im gegebenen Zusammenhang nicht darauf ankommt, dass bereits relevante Verfolgungshandlungen stattgefunden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003010092.X01

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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