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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §28;Rechtssatz
Der aus dem Kosovo stammende Asylwerber ist mit einer in Belgrad geborenen Frau verheiratet, was er bereits bei seiner ersten Einvernahme als "Problem" dargestellt hat. Das Bundesasylamt hätte daher auf diesen Umstand Bedacht nehmen und Ermittlungen dahingehend pflegen müssen, welche Behandlung in Belgrad geborene Personen bzw. deren Ehegatten im Kosovo zu erwarten haben (Hinweis: zu einer ähnlichen Problematik E 17.9.2002, Zl. 2001/01/0003; Zl. 2001/01/0262). Dass der Asylwerber nichts vorgebracht hat, was auf in der Vergangenheit liegende Übergriffe maßgeblicher Intensität hinwies, ist nicht von Belang, weil es im gegebenen Zusammenhang nicht darauf ankommt, dass bereits relevante Verfolgungshandlungen stattgefunden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003010092.X01Im RIS seit
30.04.2004