RS Vwgh 2004/3/24 2003/12/0050

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Veröffentlicht am 24.03.2004
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L26004 Lehrer/innen Oberösterreich

Norm

LKUFG OÖ 1983 §13 Abs1 Z4;
LKUFG OÖ 1983 §13 Abs6 idF 1989/079;
Satzung LKUF OÖ Pkt145;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0221 E 13. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120050.X03

Im RIS seit

21.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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