Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Vorjudikatur ein für die Gewerblichkeit sprechendes Kriterium in dem Umstand, dass der Handel mit Wertpapieren betreibende Steuerpflichtige einen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf ausübt. Bei der Tätigkeit als Steuerberater handelt es sich um keinen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003140096.X05Im RIS seit
26.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013