RS Vwgh 2004/3/24 2003/12/0143

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Veröffentlicht am 24.03.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs3;
UOG 1975 §26;
UOG 1993 §23;

Rechtssatz

Die für die Ernennung von Universitätsprofessoren an einer Universität (nach dem UOG 1975 oder UOG 1993) geltenden Bestimmungen räumen den Bewerbern um die Planstelle eines Universitätsprofessors weder einen Anspruch auf Ernennung auf eine solche Planstelle noch ausdrücklich Parteistellung im Verfahren ein. Auch das BDG 1979 begründet keinen subjektiv öffentlichrechtlichen Anspruch eines Bewerbers auf die Verleihung einer Planstelle (Hinweis B 19.11.2002, 2002/12/0290, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120143.X03

Im RIS seit

02.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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