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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §3 Abs1;Rechtssatz
Die für die Ernennung von Universitätsprofessoren an einer Universität (nach dem UOG 1975 oder UOG 1993) geltenden Bestimmungen räumen den Bewerbern um die Planstelle eines Universitätsprofessors weder einen Anspruch auf Ernennung auf eine solche Planstelle noch ausdrücklich Parteistellung im Verfahren ein. Auch das BDG 1979 begründet keinen subjektiv öffentlichrechtlichen Anspruch eines Bewerbers auf die Verleihung einer Planstelle (Hinweis B 19.11.2002, 2002/12/0290, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120143.X03Im RIS seit
02.06.2004