RS Vwgh 2004/3/24 2001/14/0083

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Veröffentlicht am 24.03.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §93 Abs3 lita;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die Begründung des Bescheides hat die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen so weit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich ist (Ritz, BAO-Kommentar, Tz 13 zu § 20 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140083.X03

Im RIS seit

22.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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