RS Vwgh 2004/3/24 99/14/0237

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Veröffentlicht am 24.03.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0251 E 29. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründung eines Bescheides muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet (Hinweis E 30. März 1998, 97/16/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140237.X01

Im RIS seit

14.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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