RS Vwgh 2004/3/24 2000/09/0073

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Veröffentlicht am 24.03.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall sind keine Anhaltspunkte für die Erfüllung unter anderem des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG (der die Ausnahme von Angehörigen von österreichischen Staatsbürgern aus dem AuslBG betrifft) gegeben, weshalb die belangte Behörde auch in der Begründung des angefochtenen Bescheides zu diesbezüglichen Feststellungen nicht verpflichtet war.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000090073.X02

Im RIS seit

15.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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