RS Vwgh 2004/3/25 AW 2004/07/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §50;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Festlegung eines Beitragsschlüssels und Vorschreibung von Instandhaltungskosten nach § 50 WRG 1959 - Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem die Antragsteller zu Geldleistungen verpflichtet wurden, so genügen die Antragsteller dem nach § 30 Abs. 2 VwGG bestehenden Gebot der Konkretisierung ihres Antrages nur dann, wenn sie ihre finanziellen Verhältnisse durch konkrete - tunlichst ziffernmäßige - Angaben glaubhaft dartun (vgl. hiezu den Beschluss eines verstärkten Senates vom 25. Februar 1981, Zl. 2680/80, VwSlg. 10381 A/1981). Eine Begründung des Antrages, die sich in der Behauptung des Vorliegens einer "nicht unwesentlichen Belastung" erschöpft, erfüllt das Konkretisierungsgebot nicht; vor dem Hintergrund der ausdrücklich von den Beschwerdeführern erwähnten nicht gefährdeten Einbringlichkeit der Zahlungen wird damit das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils für die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004070018.A01

Im RIS seit

28.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten