RS Vwgh 2004/3/25 2000/07/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs5 Z6;
GewO 1994 §74 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/07/0272

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000070271.X02

Im RIS seit

22.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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