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50/01 GewerbeordnungNorm
AWG 1990 §29 Abs5 Z6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/07/0272Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2Stammrechtssatz
Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000070271.X02Im RIS seit
22.04.2004Zuletzt aktualisiert am
02.03.2011