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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0047 E 14. Mai 1997 RS 2Stammrechtssatz
Eine Beeinträchtigung der Liegenschaft des Projektgegners durch vom Projekt verursachte größere Nachteile im Hochwasserfall als zuvor muß, um die Abweisung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt zu rechtfertigen, mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit im Verfahren hervorkommen (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070131.X12Im RIS seit
22.04.2004Zuletzt aktualisiert am
18.05.2016