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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0126 E 25. April 2002 RS 1(Hier mit dem Zusatz, dass somit ein projektsgemäßer gegenseitiger Ausschluss vorliegt.)Stammrechtssatz
Ein Widerstreit iSd § 17 WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070131.X04Im RIS seit
22.04.2004Zuletzt aktualisiert am
18.05.2016