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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12;Rechtssatz
Während der Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht als solcher keinen schenkungsteuerpflichtigen Tatbestand bildet (Hinweis Dorazil-Taucher, ErbStG4 [2001] § 3 Rz. 13.3.), soll durch den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z. 5 ErbStG das erfasst werden, was zu Lebzeiten des Erblassers als Aufwendung für den Erbverzicht gewährt wird (Hinweis Dorazil-Taucher a.a.O. Rz. 13.4.; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungsteuer10, Rz. 69 zu § 3 ErbStG). Diese Unterscheidung ist wesentlich für die zu beurteilende Frage des Entstehens der Steuerschuld.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001160241.X01Im RIS seit
04.05.2004