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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/07/0020 E 27. Juni 2002 RS 4Stammrechtssatz
Eine Feststellung über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht einer geplanten Maßnahme ist unzulässig, wenn der Nachbar die Möglichkeit hat, im Falle der Verwirklichung der Maßnahmen mit einem Antrag nach § 138 WRG 1959 vorzugehen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0102, mit weiteren Ausführungen zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000070253.X02Im RIS seit
30.04.2004