RS Vwgh 2004/3/25 2000/07/0253

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Veröffentlicht am 25.03.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56 impl;
WRG 1959 §138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0020 E 27. Juni 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Feststellung über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht einer geplanten Maßnahme ist unzulässig, wenn der Nachbar die Möglichkeit hat, im Falle der Verwirklichung der Maßnahmen mit einem Antrag nach § 138 WRG 1959 vorzugehen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0102, mit weiteren Ausführungen zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000070253.X02

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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